AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)/Allgemeine Beförderungsbedingungen 

von Volker Begas Dienstleistungen, Handel, Service, Erlebnisfahrten Kaarst

 

  

1.        Geltungsbereich

Für sämtliche Verkehrsleistungen und Veranstaltungen, einschließlich der für die Durchführungen bedingten organisatorischen Arbeiten und den durch die Verkehrsleistung/der Veranstaltung im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Leistungen von Volker Begas Dienstleistungen, Handel, Service, Erlebnisfahrten gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Sie gelten für die Beförderung von Menschen, Sachen und Tieren, sowie für die durchzuführenden Arbeiten, die sich für die Verkehrsleistung/Veranstaltung bedingt ergeben.

 

2.        Zustandekommen des Vertrages; Stornierung

Der Beförderungsvertrag/der Auftrag zur Durchführung einer Leistung kommt durch die Bestellungserklärung der Kundin/des Kunden gegenüber Volker Begas Dienstleistungen Handel Service Erlebnisfahrten zustande, unabhängig davon, ob die Bestellung(en) telefonisch, via Internet oder auf andere Weise erklärt werden. Die Bestellungen sind stets verbindlich. Bei Stornierung(en) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Bei Stornierungen nach dem Anmeldeschluss ist der volle Fahrpreis/Rechnungsbeitrag zu entrichten. Anmeldeschluss ist, wenn nicht anders ausgeschrieben/angegeben, 14 Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung.

 

3.        Rechte und Pflichten des Fahrgastes/des Teilnehmers der Veranstaltung

Ein Anspruch auf einen festen Sitzplatz besteht nur bei einer ausdrücklichen Sitzplatzreservierung einer Fahrt, welche bei bestätigter Voranmeldung automatisch enthalten ist. Bei Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Teilnahmerecht.

Jeder Fahrgast/Teilnehmer hat sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes/der Veranstaltung, seine eigene Sicherheit und die Rücksichtnahme anderer Fahrgäste/Teilnehmer erfordert.

Jeder Fahrgast/Teilnehmer hat den Anweisungen des Personals, Sicherheitskräften und beauftragten Dritten (externen Dienstleistern) grundsätzlich Folge zu leisten. So kann das Personal Fahrgäste/Teilnehmer auf andere Wagen/Räume/Flächen verweisen, um die betriebliche Sicherheit, die gesetzlichen Bestimmungen und den Ablauf der Fahrt/Veranstaltung zu gewährleisten.

 

4.        Beförderungsausschluss/Teilnahmeausschluss

Fahrgäste/Teilnehmer, die eine Gefahr für die Sicherheit und/oder Ordnung des Betriebes und des Ablaufes oder auch für andere Fahrgäste/Teilnehmer darstellen, insbesondere bei erkennbarer Trunkenheit, werden von der Beförderung/Teilnahme ohne Erstattung der Fahrkosten/Teilnahmekosten ausgeschlossen.

 

5.        Verunreinigungen

Wenn der Fahrgast/Teilnehmer ein Fahrzeug/Veranstaltungsort oder der damit verbundenen Gegenstände verschmutzt oder verunreinigt, kann Volker Begas Dienstleistungen Handel Service Erlebnisfahrten ein Reinigungs- und/oder Instandsetzungsentgelt in Höhe von mindestens € 25,-- verlangen. Ist die Verunreinigung und/oder der Schaden höher, kann Volker Begas Dienstleistungen Handel Service Erlebnisfahrten weitergehende Ansprüche und Lohnkosten gelten machen. Dem Fahrgast/Teilnehmer bleibt dabei der Nachweismöglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6.        Missbrauch von Nothilfemitteln

Der Fahrgast/Teilnehmer darf Nothilfemittel (wie z.B. Notbremse, Feuerlöscher, Türnotfallöffnung) oder andere Sicherheitseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges/Veranstaltungsort/Veranstltungsgegenstände bzw. Betriebseinrichtungen und –anlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag ich Höhe von € 200,--zahlen, Weitergehende Anspruch bleiben davon unberührt.

7.        Rauchverbot

Bei allen Fahrten/Veranstaltungen von Volker Begas Dienstleistungen Handel Service Erlebnisfahrten handelt es sich um rauchfreie Fahrten/Veranstaltungen. Sollte der Fahrgast/Teilnehmer trotz des Hinweises weiterhin rauchen, kann das Fahrpersonal/Veranstaltungsteam einen Betrag in Höhe von € 15,-- verlangen und/oder den Fahrgast/Teilnehmer von der weiteren Beförderung/Teilnahme ausschließen.

 

8.        Gepäck- und Tiermitnahme

Die Gepäckmitnahme, die über das übliche „Handgepäck“ hinausgeht, ist nicht, bzw. nur nach vorheriger Absprache möglich.

Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende und ätzende Stoffe, sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste/Teilnehmer verletzt werden können.

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen mitgenommen oder zur Veranstaltung zugelassen werden und an welcher Stelle sie untergebracht/deponiert werden können. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe oder ein Gut mit den unter Punkt 8, Satz 2 beschriebenen Eigenschaften befindet, so kann es vom Fahrgast/Teilnehmer Angaben zum Inhalt und die Ansicht des Gutes verlangen. Verweigert der Fahrgast/Teilnehmer die Auskunft und Ansicht, so wird das Gepäckstück von der Beförderung/Teilnahme ausgeschlossen

Ein Anspruch auf Beförderung/Teilnahme von Sachen und Güter besteht nicht.

 

Die Mitnahme von Tieren auf Fahrten/Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen kann das Personal entscheiden, ob ein Tier an der Fahrt/Veranstaltung teilnehmen kann. Volker Begas Dienstleistungen Handel Service Erlebnisfahrten übernimmt keine Haftung bei Schädigung des Tieres. Tiere dürfen keine Sitzplätze in Anspruch nehmen. Die allgemeine Gesetzgebung für das Führen und Halten von Tieren (z.B. Tragen von Maulkörben) gelten auch bei den Fahrten/Veranstaltungen. Andere Fahrgäste/Teilnehmer dürfen durch die Tiere nicht gestört werden. Verunreinigungen sind vom Halter zu säubern

Ausgenommen von dem grundsätzlichen Ausschluss bei Fahrten/Veranstaltungen sind Blinden- und Führungshunde.

 

9.        Fundsachen

Der Fahrgast/Teilnehmer muss Fundsachen aus Fahrzeugen/vom Veranstaltungsort unverzüglich dem Personal übergeben. Beansprucht ein Fahrgast/Teilnehmer die Fundsache, so muss er glaubhaft machen, dass diese sein Eigentum ist. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.

 

10.      Ausschuss von (Schadens-) Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen/Ablaufzeiten durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen/Ablaufstörungen, Betriebs-/Ablaufunterbrechungen und organisatorischen Abänderungen soweit allen (anderen) Fällen höherer Gewalt und/oder unabwendbarer Zufälle begründen keine Ersatzansprüche. Eine Gewähr auf die Einhaltung der Fahrpläne/Ablaufzeiten bzw. für das Einhalten der Anschlüsse kann nicht übernommen werden und führt nicht zu einer finanziellen Entschädigung. Bei höherer Gewalt können auch andere Fahrzeuge, Veranstaltungsorte und –Eigenschaften zum Einsatz kommen. Änderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Sollte eine Sonderfahrt/Veranstaltung ausfallen, erhält der Kunde/die Kunden bereits gezahlte Fahrgelder/Eintrittsgelder/Unkostenbeitrag unverzüglich zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

11.      Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

12.      Veranstalter

 

Volker Begas

Dienstleistungen, Handel, Service, Erlebnisfahrten

Essener Straße 14

41564 Kaarst-Büttgen

Telefon: 0173 - 44 55 1 33

13.      sonstiges

Bei genutzten Fahrzeugen/Gegenstände Dritter, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Nutzenregelungen uneingeschränkt zusätzlich.

 

Stand 05/2021